Garantien

Garantien für die Spiel-, Sport- und Parkprodukte

Diese Garantiebedingungen gelten für die von Lappset hergestellten Produkte und Bauteile wie im Folgenden genauer aufgeführt.

Die Garantiezeit beginnt an dem Tag, an dem das Produkt ab der Lappset Group Fabrik geliefert wird. Die Garantie gilt nur unter der Bedingung, dass das Fundament, der Aufbau und die Wartung gemäß den Anweisungen der Lappset Group ausgeführt und dokumentiert wurden. Ein Betriebsbuch mit der Besichtigung bei der Übergabe und Dokumenten zu den Wartungsarbeiten muss, falls erforderlich, vorgelegt werden

Die Informationen

  • Garantiezeiten
  • Garantiebedingungen

Garantiezeiten
 

20 Jahre

  • Stahlkomponenten und -konstruktionen
  • Elemente aus Hochdrucklaminat (HPL)
  • Linax-behandelte Teile

15 Jahre

  • Konservierte Holzteile ohne Bodenkontakt
  • Konservierte Holzteile mit Bodenkontakt (in Europa)
  • Aluminiumkomponenten
  • Glasfaserverstärkte Kunststoffteile

10 Jahre

  • Betonteile
  • Oberflächenbeschaffenheit von Stahl- und Aluminiumkomponenten

5 Jahre

  • Konservierte Holzteile mit Bodenkontakt (außerhalb Europas)
  • Nicht konservierte Holzteile
  • Kunststoff- und Glasfaserteile
  • Stahlverstärkte Netze und Seile
  • Federn
  • Produkte aus Jatoba

3 Jahre

  • Gummi und gummierte Teile, Polyurethan-Einzelteile
  • Fehlfunktionen der beweglichen Teile
  • Holzkörper der Spiralfedern
  • Stahlkabel, Ketten
  • Oberflächenbeschaffenheit von anderen als Stahl- und Aluminiumkomponenten
  • Nicht konservierte Holzteile (Park)

1 Jahr

  • Netze und Seile von Sportprodukten
  • Textilteile
  • Teile mit Gipsbeschichtung
  • Elektronische Komponenten

Die Garantiezeit für die Oberflächenbeschaffenheit von Metallteilen, die auf Anlagen innerhalb von 500 Metern Entfernung zum Meeresufer eingebaut sind, ist halb so lang wie die Standardgarantiezeit.

Von einer dritten Partei hergestellte Produkte und deren Komponenten und elektronische Produkte und deren Komponenten unterliegen separat gelieferten Garantiebedingungen.

Diese Garantie gilt für alle Bestellungen, die nach dem 1. Januar 2016 geliefert werden. Bei Garantiefragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner.

Garantiebedingungen

Von der Garantie abgedeckt
Die Garantie deckt die kostenlose Lieferung von unter die Garantie fallenden Bauteilen an das Lager von Lappsets Händler ab, der für den Fall zuständig ist oder dem Kunden am nächsten liegt. Schadhafte Teile müssen durch Lappset-Teile ersetzt werden. Auf Verlangen muss jedwedes beschädigte Teil auf Kosten des Senders an die Lappset Group zurückgesendet werden. Die Garantie jedes ersetzten Produktes oder Teils hiervon gilt bis zum Ende der Garantiezeit des Originalprodukts oder -teils.

Im Falle von Beschädigung oder Verlust auf dem Transport gelten die Lieferbedingungen der Incoterms 2010 über Ausfuhrhandel und die Bedingungen der Finnterms 2001 für die Lieferung von Waren in Finnland. Der Empfänger ist dafür verantwortlich, die Lieferung mit der Packliste oder dem Versandschein zu vergleichen, bevor er die Lieferung annimmt. Falls die Verpackung äußerlich beschädigt ist, sollte dies auf dem Frachtbrief vermerkt werden. Falls das Produkt eine Beschädigung aufweist, die während des Transports aufgetreten ist und beim Empfang nicht festgestellt werden konnte, muss der Vertreter des Transportunternehmens gebeten werden, die Ware innerhalb von sieben (7) Tagen nach Empfang der Ware zu besichtigen.

Von der Garantie nicht abgedeckt

  • Normale Abnutzung oder Beschädigung aufgrund falscher Lagerung, falschem Aufbau oder Benutzung oder aufgrund von Vandalismus oder Naturkatastrophe.
  • Korrosion von Metallteilen aufgrund von Salzwasser oder Salznebel.
  • Korrosion aufgrund von Kratzern und Dellen.
  • Geringfügige natürliche Risse oder Verbiegungen, Splitter oder Schlitze im Holz.
  • Leichtes Verblassen der Farben oder andere Schönheitsfehler und -defekte.
  • Mängel aufgrund von Missachtung der Anweisungen zum Aufbau und zur Wartung, oder Mängel, die aus der Wartung entstehen.
  • Jegliche Veränderungen oder Reparaturen, die an dem Produkt oder Teilen davon erfolgen und durch andere Parteien als der Lappset Group ausgeführt werden.
  • Die Aufbaukosten von Teilen, die während der Garantiezeit ersetzt werden.

Die Haftung der Lappset Group für mangelhafte Produkte oder Teile davon beschränkt sich auf das, was in diesen Garantiebedingungen festgelegt ist. Die Lappset Group haftet nicht für indirekte Kosten, Verluste oder Schäden.

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